Für Ihre und unsere Sicherheit ist wie gehabt für den Besuch des Rathauses das Tragen einer FFP2/KN95-Maske erforderlich.
Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Ab dem 7. bis zum 14. Lebensjahr darf anstelle der FFP2-Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Die Maskenpflicht dient sowohl Ihrem eigenen als auch dem Schutz unserer Mitarbeiter.
Wir bitten um Beachtung!
Vielen Dank.