Allgemein – Gemeinde Adendorf https://www.adendorf.de/1 Tue, 30 Sep 2025 13:36:15 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9 Kommunale Wärmeplanung https://www.adendorf.de/1/2025/09/16/kommunale-waermeplanung-2/ Tue, 16 Sep 2025 13:26:24 +0000 https://www.adendorf.de/1/?p=8480 Die Gemeinde Adendorf hat sich bereits vor einer gesetzlichen Verpflichtung auf den Weg gemacht, um mit der Kommunalen Wärmeplanung die Energiewende und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Adendorf voranzutreiben.

Mit Beschluss des Rats der Gemeinde vom 11.09.2025 hat die Gemeinde Adendorf den Schlussbericht der Kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Damit hat die Verwaltung ein strategisches Planungsdokument für die kommenden fünf Jahre erhalten. Aber auch die Adendorfer Bürgerinnen und Bürger haben hiermit Planungssicherheit darüber erhalten, dass in Zukunft primär eine dezentrale Wärmeversorgung über Wärmepumpen zu erwarten ist.

Nichtsdestotrotz bleibt damit die Möglichkeit erhalten, sich mit den eigenen Nachbarn auszutauschen und mit Bundesfördermitteln kleinere, gemeinschaftliche Gebäude- oder Nahwärmenetze zu realisieren. Bei Nachfragen oder wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte das Klimaschutzmanagement unter 04131/9809-42 oder thore.luetjohann@adendorf.de.

Bürgermeister Thomas Maack und Erster Gemeinderat Matthias Gierke mit Schlussbericht der Kommunalen Wärmeplanung.

Foto: Gemeinde Adendorf

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Grundsteuerreform https://www.adendorf.de/1/2024/08/20/grundsteuerreform/ Tue, 20 Aug 2024 07:04:27 +0000 https://www.adendorf.de/1/?p=7036 Allgemeine Informationen

Zum 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft. Hintergrund sind ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Ziel, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvoll-ziehbare und gerechte Grundlage zu stellen. Das umfangreiche Reformvorhaben ist für Land, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung.

Nachdem zunächst die Bundes- und anschließend die Landespolitik die notwendigen gesetz-lichen Grundlagen geschaffen haben, waren die Bürgerinnen und Bürger sowie die Finanz-verwaltung des Landes in den vergangenen Jahren aufgefordert, die notwendigen Vor-leistungen für die Erhebung der Grundsteuer zu erbringen. Aufgrund von Steuererklärungen mussten und müssen die Messbeträge ermittelt werden, auf deren Grundlage anschließend die Steuerlast für jeden einzelnen Bürger ermittelt werden kann.

Da die Grundsteuer eine kommunale Steuer ist, obliegt diese letzte Aufgabe den Städten und Gemeinden des Landes.

Hintergrund

Unterschiedliche Grundsteuer für vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage? Das ist ungerecht und geht zukünftig nicht mehr. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 entsprechend des Gerichtsurteils durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden.

Bundesweit gelten nun ab 2022 verschiedene Grundsteuergesetze, die ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden. Das Land Niedersachsen hat sich im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bewusst für ein einfaches Grundsteuer-Modell (Grundsteuer B – Grundvermögen) entschieden.

Dieses Vorgehen musste bereits ab Juli 2022 beginnen, weil die erforderlichen Schritte von der Neubewertung aller rund 3,6 Millionen Grundstücke in Niedersachsen bis zur Festsetzung der neuen Grundsteuer für 2025 durch die Kommunen Zeit benötigen.

Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral durchgeführt werden. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde durch die Reform weder steigen noch sinken soll. Aber die einzelnen Grundsteuerzahlungen können sich ändern. Die einen Eigentümerinnen und Eigentümer werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, die anderen weniger. Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der verfassungswidrigen Einheitswerte. Die Grundsteuerreform hat das Ziel einer gerechteren Grundsteuer!

Für die Besteuerung ab dem Jahr 2025 gelten die Wertverhältnisse der Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022.

Bitte beachten Sie: Die Grundsteuer wird erstmalig ab 2025 nach den neuen Regelungen erhoben. Sollten sich an Ihrem Grundbesitz bis dahin Änderungen (z. B. durch Verkauf, Anbau, Abriss) ergeben, erfolgen die notwendigen Anpassungen im neuen und im alten Recht.

Alt: Einheitswerte
Neu: Grundsteuerwerte / Äquivalenzbeträge

Ablauf

  • Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 musste die Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
  • Die Finanzämter stellen die Grundlagen anhand der Steuererklärung bis Ende 2023 fest und leiten den Grundsteuermessbetrag an die Kommunen weiter.
  • Die Grundsteuerfestsetzung erfolgt bis Ende 2024 durch die Kommunen.
  • Ab Januar 2025 ist die neue Grundsteuer zu zahlen.
  • Die Versendung der neuen Steuerbescheide erfolgt Anfang Januar 2025.
Zeitstrahl zur Grundsteuerreform


Ansprechpartnerin

Gemeinde Adendorf
Rathausplatz 14
21365 Adendorf

Frau Renz
Telefon: 04131 9809 24
Telefax: 04131 9809 56
E-Mail: julia.renz@adendorf.de

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Tipps, um Probleme mit Ratten zu verhindern https://www.adendorf.de/1/2024/05/03/tipps-um-probleme-mit-ratten-zu-verhindern/ Fri, 03 May 2024 09:49:56 +0000 https://www.adendorf.de/1/?p=6762 Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem folgenden Schreiben möchten wir Sie darüber aufklären, welche Maßnahmen Sie treffen können, um eine Ansiedlung von Ratten zu vermeiden.

Dem Informationsblatt des Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ist unter anderem zu entnehmen, wie Abfälle zu lagern sind, wie Komposthaufen angelegt sein sollten und welche Maßnahmen Tierhalter ergreifen können, um das Anlocken von Ratten zu verhindern.

Helfen Sie langfristig mit, ein „Rattenproblem“ zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie auch über die Webseite von LAVES (externer Link).

Sollte trotz der genannten Maßnahmen das Rattenproblem weiter bestehen, sind Sie als Grundstückseigentümer dafür zuständig einen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.

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Fördermöglichkeiten https://www.adendorf.de/1/2023/06/14/foerdermoeglichkeiten/ Wed, 14 Jun 2023 09:20:00 +0000 https://www.adendorf.de/1/?p=6277 Die Gemeinde Adendorf unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger mit verschiedenen Förderprogrammen. Lesen Sie sich die Richtlinien sorgfältig durch und prüfen Sie, ob Ihre Vorhaben die Voraussetzungen erfüllen.

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Wichtiger Hinweis zu Schottergärten https://www.adendorf.de/1/2023/06/07/wichtiger-hinweis-zu-schottergaerten/ Wed, 07 Jun 2023 04:00:00 +0000 https://www.adendorf.de/1/?p=5961 Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass gemäß § 9 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) nicht überbaute Grundstücksflächen Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

Eine Ausgestaltung von Gartenflächen mit Schotter beziehungsweise Kies ohne zugehörige, zulässige und erforderliche Nutzung (z. B. Kiesfläche als Einstellplatz) stellt keine Grünfläche im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung dar und ist daher bauordnungsrechtlich nicht zulässig.

Wir bitten Sie daher, Schottergärten bis zum 31.03.2024 zurückzubauen bzw. nicht bebaute Flächen wieder zu Grünflächen umzugestalten. Nach dem 31.03.2024 festgestellte oder gemeldete Schottergärten werden an den für eine Sanktionierung zuständigen Landkreis Lüneburg gemeldet.

Weitere Informationen zum Thema Schotter- bzw. Steingärten entnehmen Sie bitte dem Flyer des Landkreises Lüneburg.

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