Verlängerung der Einbahnstraßenregelung sowie der absoluten Halteverbote
Die Einbahnstraßenregelung für die Straße An der Bahn bleibt weiterhin bestehen.
Grund hierfür sind Restarbeiten am Bahnhaltepunkt sowie die fehlende feste Absturzsicherung auf Seiten der Bahnstrecke. Des Weiteren laufen die Planungen zur Herstellung des direkten Bahnumfeldes, die ebenso Auswirkungen auf die Verkehrssituation haben werden..
