SOS-Notruf

Verlängerung der absoluten Halteverbote

Die Einbahnstraßenreglung für die Straße An der Bahn wird nach einem Vororttermin mit der zuständigen Verkehrsbehörde aufgehoben. Es wurde festgestellt, dass diese so nicht mehr erforderlich ist.

Aufgrund der fehlenden festen Absturzsicherung zur Seite des Bahngeländes, bleibt das beidseitig absolute Haltverbot bestehen. Des Weiteren laufen die Planungen zur Herstellung des direkten Bahnumfeldes, die ebenso Auswirkungen auf die Verkehrssituation haben werden.

Kategorien: Baustelleninformation

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