SOS-Notruf

Haushalt

Die Gemeinde Adendorf – aus dem finanziellen Blickwinkel

Der Bereich „Haushalt“ ist im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Hierzu befassen sich die Paragrafen 110 bis 129 mit der „Haushaltswirtschaft“.

Die Gemeinde Adendorf hat ab dem Jahr 2009 auf das sog. doppische Buchungswesen umgestellt. Die Jahre 2009 bis 2011 waren stark geprägt von den Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Dem schlossen sich in den Jahre 2013 und 2014 erhebliche Verwerfungen im Bereich der Gewerbesteuer an. U. a. vor den genannten Umständen wurden strategische Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt um den Weg einer Haushaltskonsolidierung zu beschreiten. Durch die aktive Haushaltsführung konnten sodann ab dem Jahr 2014 kontinuierlich Haushaltsüberschüsse erwirtschaftet werden. Es konnten nicht nur Altfehlbeträge aus den Jahren bis 2011 in Höhe von rd. 1,67 Mio. Euro abgebaut, sondern bis einschließlich Ende 2022 sogar eine Rücklage von 10,25 Mio. Euro ausgewiesen werden.

So konnte auch das Jahr 2022 mit einem Überschuss von 1,96 Mio. Euro positiv abgeschlossen und die Rücklage nochmals auf den o.g. Wert erhöht werden. Dieses ist umso wichtiger, da der Haushalt 2023 einen deutlichen Fehlbetrag von über 1 Mio. Euro ausweist. Maßgeblich hierfür sind die Auswirkungen des Ukraine-Krise, der Flüchtlings- und Energiekrise, der Inflation oder der Lieferkettenengpässe.

Die Gemeinde Adendorf hat wie jede andere Kommune auch eine Vielzahl von Pflichtleistungen zu erfüllen. Viele so genannte freiwillige Leistungen sind für die Empfänger wie Sportvereine mit ihrer wichtigen Jugend- und ehrenamtlichen Arbeit dringend notwendig. Trotz der grundsätzlich allgemein angespannten Haushaltslage in der kommunalen Finanzwirtschaft investiert die Gemeinde Adendorf jährlich einen Betrag von rd. 1 Mio. Euro für die freiwilligen Leistungen in der Gemeinde. Neben den gemeindeeigenen Einrichtungen wie Bibliothek, Freibad oder Eisstadion sind insbesondere die Sportförderung oder Jugendarbeit zu nennen.

Die jährlich aufzustellende Haushaltssatzung umfasst einen Haushaltsplan samt Ergebnishaushalt mit Erträgen und Aufwendungen. Außerdem gehört ein Finanzhaushalt dazu, der vor allem Investitionen und deren Deckung berücksichtigt, hier heißen die Posten Einzahlung und Auszahlung. Weitere Bausteine sind geplante Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen.

Einen umfänglichen Überblick über die Gemeindefinanzen erhalten Sie aus den unten angefügten Haushalten.

(aktualisiert: Juni 2023)

Ansprechpartner

Gemeinde Adendorf
Rathausplatz 14
21365 Adendorf

Fachbereich Finanzen
Herr Gierke
Telefon: 04131 9809-31
Telefax: 04131 9809-56
E-Mail: matthias.gierke@adendorf.de
Internet: https://www.adendorf.de

Matthias Gierke
Matthias Gierke
Erster Gemeinderat
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