In der Zeit vom 10.11. bis zum 14.11.2025 wird die Einmündung Artlenburger Landstraße/Dorfstraße vollgesperrt. Grund hierfür ist, dass die Querung der Trinkwasserleitung hergestellt wird und dieses nur unter Vollsperrung möglich ist.
Des Weiteren wurden Durchfahrtsverbote (Verbot von Kraftfahrzeugen – VZ 260) mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) für den Zeitraum angeordnet:
Dorfstraße Einmündung Theodor-Storm-Weg
Dorfstraße Einmündung Weinbergsweg
Dorfstraße Einmündung Am Kreuzkamp
Kirchweg Einmündung Königsberger Weg
Kirchweg Einmündung Danziger Weg
Kirchweg Einmündung Lerchenweg
Kirchweg Einmündung Amselweg
Bültenweg Einmündung Weinbergsweg
Die Verkehrsregelungen für diese Maßnahmen können Sie dem beigefügten Plan entnehmen.
Hinweis: Wir bitten den Bereich großräumig zu umfahren und die Beschilderung zu beachten!
