Die Gemeinde Adendorf ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.adendorf.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist aufgrund der im Folgenden dargestellten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) in Verbindung mit der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) vereinbar.
Die Überprüfung erfolgte durch eine vereinfachte Prüfung nach EN 301 549 (Version 3.2.1) in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, durchgeführt im Rahmen einer externen Prüfung am 01.07.2026. Dabei wurden 62,2 % der bewerteten Anforderungen auf der Startseite erfüllt. Seit diesem Prüfdatum wurden bereits mehrere der festgestellten Mängel behoben (siehe Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte“); der Erfüllungsgrad dürfte sich dadurch inzwischen verbessert haben, wurde jedoch noch nicht erneut offiziell geprüft.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht barrierefrei:
Wahrnehmbarkeit
- Einzelne Texte und Menüeinträge weisen nicht ausreichende Farbkontraste auf bzw. vermitteln Informationen ausschließlich über Farbe.
- Bei Vergrößerung auf 200 % bzw. 400 % sowie bei schmalen Bildschirmbreiten kommt es zu Überlappungen von Inhalten.
- Nutzerdefinierte Textabstände werden nicht vollständig unterstützt, wodurch es zu Überdeckungen kommen kann.
- Die Darstellung ist auf eine Bildschirmausrichtung beschränkt; im Hochformat werden Footer-Links teilweise überdeckt.
Bedienbarkeit
- (aktuell keine offenen Punkte in dieser Kategorie)
Verständlichkeit
- (aktuell keine offenen Punkte in dieser Kategorie)
Robustheit
- Die Website unterstützt browserseitige Nutzereinstellungen (z. B. Anpassung von Kontrast oder Schriftgröße) derzeit nicht vollständig.
Eine ausführliche Beschreibung der ursprünglichen Einzelbefunde und Handlungsempfehlungen liegt der Gemeinde Adendorf im Prüfbericht „Barrierefreiheit – Vereinfachte Prüfung“ (Stand 01.07.2026) vor.
Seit der Prüfung wurden bereits mehrere der genannten Mängel behoben, unter anderem: fehlende Alternativtexte, unvollständige Überschriftenstruktur, fehlende Dokumenttitel-Bestandteile, nicht sichtbarer Tastaturfokus, fremdsprachige Auszeichnung im Footer sowie die Tastaturbedienbarkeit des Hauptmenüs. Das zuvor bemängelte Kontaktformular wurde entfernt; die entsprechenden Anforderungen an Formularbeschriftung und Fehlerhilfe sind auf der Website derzeit nicht mehr anwendbar.
Die Gemeinde Adendorf arbeitet an der Behebung der verbleibenden Mängel und wird die Erklärung zur Barrierefreiheit nach Umsetzung weiterer Maßnahmen sowie nach einer erneuten vollständigen Prüfung fortlaufend aktualisieren.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20.07.2026 erstellt.
Die Bewertung erfolgte auf Grundlage einer externen Prüfung im Rahmen der vereinfachten Überwachung nach § 9c NBGG.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Barrierefreiheit erfragen bzw. Inhalte in barrierefreier Form anfordern? Dann wenden Sie sich bitte an:
Gemeinde Adendorf, Rathausplatz 14, 21365 Adendorf, Telefon: 04131 9809 0, E-Mail: info@adendorf.de
Wir sind bemüht, Anfragen innerhalb eines Monats zu beantworten.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrer Mitteilung an die oben genannte Kontaktstelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden, die bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen eingerichtet ist. Diese hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT zu schlichten. Das Verfahren ist kostenlos, ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG Telefon: 0511 120-4010 E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Letzte Aktualisierung dieser Erklärung: 20.07.2026 (Behebung mehrerer Mängel aus dem Prüfbericht vom 01.07.2026)
