SOS-Notruf

Gemeinden sind dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne für besonders lärmbetroffene Gebiete aufzustellen. Dies schreibt die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) vor. Die Richtlinie ist 2005 durch die Einführung der §§ 47a – 47f in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt worden. Die wesentlichen Vorgaben dieser Richtlinie sind die Ermittlung und Bewertung der Lärmsituation durch strategische Lärmkarten und die Verpflichtung, Lärmaktionspläne aufzustellen.

Das westliche Gemeindegebiet Adendorfs wird von Nord nach Süd von der B209 durchzogen. Die BAB A4 verläuft südlich des Gemeindegebiets, ebenso wie die Bahnstrecke Lübeck – Hamburg. Die Bahnstrecke Lüneburg – Lauenburg (Elbe) quert die Gemeinde von Süd nach Nordost.

Auf Grund ihrer überregionalen Bedeutung und der Verkehrsmenge von rund 25.000 bis 11.700 Kfz/Tag auf der B209 gehört diese Straße zu den im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) vom Land Niedersachsen kartierten Hauptverkehrsstraßen, für die ein Lärmaktionsplan aufzustellen ist.

Lärm von Großflughäfen oder Haupteisenbahnstrecken entsprechend den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG3 (ULR) ist in Adendorf nicht gegeben und wird daher nicht betrachtet. Die Bahnstrecke in Adendorf weist nicht die nötige Anzahl an Verkehrsbewegungen auf und wurde daher vom zuständigen Eisenbahnbundesamt nicht kartiert.

Lärmkartierung

Die Lärmkarten für das Straßennetz der Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz über eine interaktive Karte abrufbar.

Ablauf/Abschluss

Zunächst wurde ein Entwurf der Lärmaktionsplanung erstellt und in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ortsentwicklung und Bauen am 25. Februar 2021 vorgestellt und beraten. Um der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben, erfolgte im Zeitraum vom 7. Mai bis 4. Juni 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes. Ebenfalls konnte der Entwurf des Lärmaktionsplanes auf der gemeindlichen Homepage eingesehen werden. Darüber hinaus wurden die zuständigen Behörden als Träger öffentlicher Belange direkt beteiligt.

Die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft, abgewogen und anschließend in den vom Rat am 20. Juli 2021 beschlossenen Lärmaktionsplan eingearbeitet.

Der Lärmaktionsplan kann direkt heruntergeladen (siehe Link unten) oder im Bereich Bauen, Planen und Liegenschaften der Gemeinde Adendorf eingesehen werden.

Ihr Ansprechpartner bei der Gemeinde Adendorf

Herr Fechner
Telefon: 04131 9809-27
E-Mail: tobias.fechner@adendorf.de

Kategorien: Lärmaktionsplan

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