SOS-Notruf

Lärmaktionsplan der 3. Stufe der Gemeinde Adendorf wurde vom Rat der Gemeinde am 20. Juli 2021 beschlossen

Gemeinden sind dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne für besonders lärmbetroffene Gebiete aufzustellen. Dies schreibt die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) vor. Die Richtlinie ist 2005 durch die Einführung der §§ 47a – 47f in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt worden. Die wesentlichen Vorgaben dieser Richtlinie sind die Ermittlung und Weiterlesen…

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