Sperrung Scharnebecker Weg/ Kreisstraße 30 (Einmündungsbereich) am 27.06.2025
Sperrung Röthenweg zwischen Bardowicker Weg und der Johannes-Brahms-Straße am 30.06.2025
In den genannten Bereichen wird eine dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise (DSK) eingebaut, so dass eine Vollsperrung erforderlich wird. Die Verkehrsregelung für diese Maßnahme können Sie dem beigefügten Plan entnehmen.
In der Zeit vom 25.06. bis zum 01.07.2025 werden im genannten Bereich Arbeiten für einen Trinkwasserhausanschluss unter Vollsperrung durchgeführt. Eine Vollsperrung wird erforderlich, da die Trinkwasserleitung mittig in der Fahrbahn verlegt wurde.
Die Verkehrsregelung für diese Maßnahme können Sie dem beigefügten Plan entnehmen.
In der Zeit vom 18.06. bis 20.06.2025 werden kurzfristig eine Asphaltsanierung sowie die notwendigen Fahrbahnmarkierungen unter Vollsperrung durchgeführt.
Die Umleitung führt aus Richtung der Bundesfernstraße 209 über die Fliederstraße und entsprechend umgekehrt.
Für Anlieger ist die Zufahrt bis zum Baustellenbereich frei. Die Gehwege bleiben im Bereich des gesperrten Kreisverkehrsplatzes weiterhin nutzbar.
Die Busse umfahren den gesperrten Grünen Weg ebenfalls über die Fliederstraße. Für die durch die Vollsperrung nicht anfahrbare Haltestelle „Grüner Weg“ wird eine Ersatzhaltestelle in der Fliederstraße Höhe Haus-Nrn. 17/19 eingerichtet. Die Umleitungen und Änderungen können Sie den beigefügten Plänen entnehmen.
In der Zeit vom 16.06. bis 27.06.2025 wird in der Teichaue eine Einbahnstraßenregelung gelten.
Grund hierfür ist der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle in Höhe des Grundstücks Pflugweg 2. Die Umleitungen und Änderungen können Sie den beigefügten Plänen entnehmen. Wir bitten um Beachtung der Verkehrsregelung.
Gründe: Fahrbahnerneuerung, Sanierung Regenwasserkanal, Erneuerung Geh- und Radwege Umbau von Bushaltestellen (4 Bauphasen)
Für umfangreiche Straßen- und Geh-/Radwegsanierungen in Verbindung mit der Sanierung der Regenwasserkanäle und dem barrierefreien Umbau von Bushaltestellen ist die Ortsdurchfahrt Adendorf abschnittsweise gemäß RSA B I/15 vollgesperrt. Diese Sperrung in den einzelnen Bauphasen betreffen auch Fußgänger und Radfahrer.
Die Bauphasen sind wie folgt vorgesehen:
Bauphase 1 – voraussichtlicher Zeitraum 03.07.-15.08.2025 (siehe Verkehrszeichenplan zu Bauphase 1):
Ab hinter dem Bardowicker Weg (diese Einmündung bleibt frei) bis zur Hälfte der Einmündung Dieselstraße
Bauphase 2 – voraussichtlicher Zeitraum 16.08.-20.09.2025 (siehe VZ-Plan zu Bauphase 2):
Ab der zweiten Hälfte der Einmündung Dieselstraße bis einschließlich der Kreuzung zu Hagebau/Edeka/Adler/Möbelhaus
Bauphase 3 – voraussichtlicher Zeitraum 21.09.-25.10.2025 (siehe VZ-Plan zu Bauphase 3):
Ab hinter der Kreuzung zu Hagebau/Edeka/Adler/Möbelhaus bis vor die Einmündung Dorfstraße
Bauphase 4 – voraussichtlicher Zeitraum 26.10.-02.12.2025 (siehe VZ-Plan zu Bauphase 4):
Ab vor der Einmündung Dorfstraße bis hinter die Einmündung Dorfstraße (FR Lüneburg)
Sicherstellung des Busverkehrs während der vorgenannten Bauphasen:
Umleitungsstrecke 1. Bauabschnitt
Dorfstraße – Röthenweg – Bardowicker Weg. Bei einer Umleitung durch den Röthenweg kann die bestehende Haltestelle Röthenweg als Ersatz für die Haltestelle Dorfstraße angefahren werden.
Umleitungsstrecke 2. BA und 3. BA
Dorfstraße – Röthenweg – Borgwardstraße. Die bestehende Haltestelle Röthenweg kann als Ersatz für die Haltestelle Dorfstraße angefahren werden.
Umleitungsstrecke 4. BA
Aufgrund der zeitgleich durchgeführten Baumaßnahme der Hansestadt Lüneburg muss die Umleitung über Grüner Weg – Kirchweg – Danziger Weg – Weinbergsweg – Röthenweg – Borgwardstraße erfolgen. Die bestehende Haltestelle Kirchweg kann als Ersatz für die Haltestelle Artlenburger Landstraße angefahren werden. Die bestehende Haltestelle Röthenweg kann als Ersatz für die Haltestelle Dorfstraße angefahren werden.
Weitere Auflagen der Straßenverkehrsbehörde:
Im gesamten Verlauf der Dorfstraße in Adendorf und im gesamten Verlauf der Straße Im Suren Winkel einschließlich Lindenweg und Grüner Weg wird durchgängig beidseitig Halteverbote (VZ 283-10/-20/-30 mit Zusatz 1040-34 – ab 3.7. 7h) aufgestellt.