Einmündung Dorfstraße bis Artlenburger Landstraße Höhe Hausnummer 50 (4. Bauabschnitt)
Voraussichtlich in der Zeit vom 02.07.2026 bis zum 12.08.2026 wird die Bundesfernstraße 209 (Artlenburger Landstraße) für den 4. Bauabschnitt der Sanierung der Ortsdurchfahrt vollgesperrt.
Des Weiteren werden die folgenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen für den genannten Zeitraum angeordnet
Durchfahrtsverbote (Verbot von Kraftfahrzeugen – VZ 260) mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) für folgende Straßenzüge:
- Röthenweg
- Weinbergsweg
- Amselweg
- Am Kreuzkamp
- Königsberger Weg
- Papageienweg
Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 km/h für folgende Straßenzüge:
- Grüner Weg
- Kirchweg
- Im Suren Winkel
- Dorfstraße
- Borgwardstraße
- Röthenweg
Mobile Fußgängerüberwege (VZ 350) für folgende Straßenzüge:
- Borgwardstraße
- Dieselstraße
- Dorfstraße
Haltverbote (VZ 283) in folgenden Straßen für folgende Straßenzüge:
- Grüner Weg
- Im Suren Winkel
- Dorfstraße
- Heinrich-Hille-Straße
- Teilbereich des Röthenwegs
Hinweis: Wir bitten den Bereich großräumig zu umfahren und die Beschilderung zu beachten!
Weitere Sperrung: Eine separate Straßenbaumaßnahme führt die Hansestadt Lüneburg zur gleichen Zeit durch. Dazu wird hinter der Kreuzung Lüner Rennbahn/Grüner Weg bis hinter die Einmündung Fliederstraße ebenfalls vollgesperrt. Die konkreten Verkehrsregelungen können Sie dem beigefügten Verkehrszeichenplan entnehmen.
