SOS-Notruf

Haushalt

Die Gemeinde Adendorf – aus dem finanziellen Blickwinkel

Der Bereich „Haushalt“ ist im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Hierzu befassen sich die Paragrafen 110 bis 129 mit der „Haushaltswirtschaft“.

Die Gemeinde Adendorf hat ab dem Jahr 2009 auf das sog. doppische Buchungswesen umgestellt. Die Jahre 2009 bis 2011 waren stark geprägt von den Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Dem schlossen sich in den Jahren 2013 und 2014 erhebliche Verwerfungen im Bereich der Gewerbesteuer an. U. a. vor den genannten Umständen wurden strategische Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt, um den Weg einer Haushaltskonsolidierung zu beschreiten. Durch die aktive Haushaltsführung konnten sodann ab dem Jahr 2014 kontinuierlich Haushaltsüberschüsse erwirtschaftet werden. Es konnten nicht nur Altfehlbeträge aus den Jahren bis 2011 in Höhe von rd. 1,67 Mio. Euro abgebaut, sondern bis einschließlich Ende 2023 sogar eine Rücklage von 11,57 Mio. Euro ausgewiesen werden. Das Jahr 2023 konnte mit einem Überschuss von 1,32 Mio. Euro positiv abgeschlossen und die Rücklage nochmals auf den o.g. Wert erhöht werden.

Entgegen der Vorjahre, so wird der Haushalt 2024 in der Jahresrechnung keinen Überschuss ausweisen. Der noch ungeprüfte Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von rd. 560.000 Euro aus und wird die noch vorhandene Überschussrücklage von o.g. 11,57 Mio. Euro entsprechend reduzieren.

Am 12. Dezember 2024 hat der Rat der Gemeinde Adendorf den Haushalt 2025 beschlossen. Der Gesamthaushalt sah wiederum in der Planung einen deutlichen Fehlbedarf von 1,99 Mio. Euro vor. So belasten u. a. die steigenden Personalaufwendungen den Haushalt immens. Durch die notwendige Schaffung von Kindertagesstätten im Rahmen der Aufgabenübertragungen sowie den allg. Tarifsteigerungen erhöht sich diese Aufwandsart erheblich. Diesen planerischen Fehlbedarf gilt es im Jahresverlauf, wie 2024, zumindest im Jahresergebnis zu reduzieren und auch 2025 zumindest eine Ergebnisverbesserung herbeizuführen.

Dieser Umstand erschwerte sich jedoch nochmals mit dem 1. Nachtragshaushalt 2025, welcher am 20.03.2025 beschlossen wurde. U. a. aufgrund einer notwendigen Komplettsanierung des Adolph-Holm-Kindergartens mit einem Volumen von rd. 6,1 Mio. Euro wurden durch die Auslagerung des Kindergartens während der Bauphase zusätzliche Aufwendungen von 180.000 Euro für die Anmietung einer Containeranlage beschlossen. Diese erhöhen somit im Ergebnishaushalt den Fehlbedarf auf ca. 2,2 Mio. Euro. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen exkl. weiterer Investitionen wird ein Haushaltsausgleich 2025 nicht möglich sein. Mit Beschluss des 2. Nachtragshaushalt 2025 am 11.09.2025 erhöhte sich der Fehlbetrag auf 2,4 Mio. Euro. Ursächlich ist insbesondere die Sanierung des Freibades und eine damit verbundene Kürzung der Benutzungsgebühren sowie die Berücksichtigung des Pachtzinses für die Fläche der Containeranlage des Adolph-Holm-Kindergartens.

Der Haushalt 2026 wurde am 11.12.2025 vom Rat der Gemeinde Adendorf mit einem Fehlbetrag von 2,3 Mio. Euro beschlossen. Dieser begründet sich insbesondere durch Folgekosten der umgesetzten Investitionen. So belasten Zinsaufwendungen für Investitionskredite, zusätzliche Abschreibungen und Folgekosten den Haushalt immens. Weiterhin sind auch erhöhte Personalaufwendungen, u.a. bedingt durch allgemeine Tarifsteigerungen sowie den ab 2026 beginnenden Betrieb der Sportkita, zu nennen. Maßgeblich sind auch weiterhin die allgemeinen globalen und konjunkturellen Auswirkungen, wie z. B. die Flüchtlings- und Energiekrise, die Inflation oder die Lieferkettenengpässe, jedoch auch die Ausweitung und die Übernahme immer mehr übertragener Aufgaben ohne eine adäquate Gegenfinanzierung (Stichwort: Konnexität). Auch für das Jahr 2026 werden die Anstrengungen darauf liegen, im Jahresverlauf eine Ergebnisverbesserung zu erwirken, um den planerischen Fehlbetrag von 2,3 Mio. Euro zu reduzieren.

Die Gemeinde Adendorf hat wie jede andere Kommune auch eine Vielzahl von Pflichtleistungen zu erfüllen. Viele so genannte freiwillige Leistungen sind für die Empfänger wie Sportvereine mit ihrer wichtigen Jugend- und ehrenamtlichen Arbeit dringend notwendig. Trotz der grundsätzlich allgemein angespannten Haushaltslage in der kommunalen Finanzwirtschaft investiert die Gemeinde Adendorf jährlich einen Betrag von über 1 Mio. Euro für die freiwilligen Leistungen in der Gemeinde. Neben den gemeindeeigenen Einrichtungen wie Bibliothek, Freibad oder Eisstadion sind insbesondere die Sportförderung oder Jugendarbeit zu nennen.

Die jährlich aufzustellende Haushaltssatzung umfasst einen Haushaltsplan samt Ergebnishaushalt mit Erträgen und Aufwendungen. Außerdem gehört ein Finanzhaushalt dazu, der vor allem Investitionen und deren Deckung berücksichtigt, hier heißen die Posten Einzahlung und Auszahlung. Weitere Bausteine sind geplante Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen.

Einen umfänglichen Überblick über die Gemeindefinanzen erhalten Sie aus den unten angefügten Haushalten.

(aktualisiert: Dezember 2025)

Ansprechpartner

Gemeinde Adendorf
Rathausplatz 14
21365 Adendorf

Fachbereich Finanzen
Herr Gierke
Telefon: 04131 9809-31
Telefax: 04131 9809-56
E-Mail: matthias.gierke@adendorf.de
Internet: https://www.adendorf.de

Matthias Gierke
Matthias Gierke
Erster Gemeinderat
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